Was ändert sich 2023 bei der KassenSichV

Mit dem neuen Jahr ist eine weitere Frist der Kassensicherungsverordnung abgelaufen und die Verordnung tritt für alle POS Systeme in Kraft. Dies bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2023 jedes elektronische Kassensystem mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein muss. Dies ist ein positives und ermutigendes Zeichen.

Was ist die KassenSichV?

Das Finanzministerium hat eine Verordnung, die als Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) bekannt ist, erlassen, um neue Maßstäbe zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen festzulegen. Es basiert auf dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassengesetz oder KassenG) vom 16.12.2016. Ab dem 30.09.2020 sind alle in Deutschland befindlichen Registrierkassen, deren Bauart es technisch zulässt, mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet. Die TSE speichert die Transaktionen der Kassen und liefert einen Code, der auf jedem Verkaufsbeleg gedruckt zu sein hat. Diese Daten werden in einem unveränderbaren Protokoll gespeichert, welches das Finanzamt exportieren kann.

Letzte Übergangsfrist für Kassen ist abgelaufen

Am 31.12.2022 endet die Frist für Kassensysteme, die baubedingt nicht mit einer gültigen TSE nachgerüstet werden konnten und zwischen dem 25.11.2010 und dem 01.01.2020 angeschafft wurden. Ab Januar 2023 müssen diese Kassensysteme nicht mehr genutzt werden, jedoch können offene Ladenkassen rechtskonform weiterhin benutzt werden, vorausgesetzt, dass die Aufzeichnungspflichten erfüllt werden.

Mehr Sicherheit durch eine TSE

Die KassenSichV legt fest, dass alle Kassensysteme eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) benötigen. Diese elektronische Sicherheitsvorrichtung dient dazu, Manipulationen an digitalen Registrierkassenaufzeichnungen zu verhindern. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist für die Zertifizierung verantwortlich.

Finanzamtsmeldung – noch nicht möglich

Die KassenSichV regelt eindeutig die Meldung der Kasse beim Finanzamt. Unternehmen müssen ihre elektronische Registrierkasse beim Finanzamt an- bzw. abmelden. Aktuell (Stand Januar 2023) gibt es keine entsprechende Meldesoftware, aber das Meldeverfahren wird voraussichtlich im Herbst 2023 starten. Wir halten Sie selbstverständlich über etwaige Neuerungen auf dem Laufenden.

DSFinV-K und Kassen-Nachschau

Finanzbehörden können bei Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen bequem auf die durch die TSE gesicherten Daten zugreifen. Dies erfolgt mithilfe der DSFinV-K-Export-Schnittstelle, die der TSE ein Exportformat für standardisierte und abgesicherte Daten liefert. Dadurch sind die Daten auch für ein Archivierungssystem verfügbar.

Wenn die Anforderungen der KassenSichV erfüllt werden, können Unternehmen durch eine Betriebsprüfung dazu beitragen, hierbei die Besteuerungsgrundlagen zu optimieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, durch eine Erfüllung der Anforderungen Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro zu vermeiden.

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